Rechtliche Dokumente

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Aktualisiert im August 2026 · Version 1.5 · Schweizer Recht (OR, Obligationenrecht, frz. CO) · Réponds! ↔ Restaurants und gewerbliche Partner

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Réponds! (dem «Anbieter») und jedem Restaurant, jedem gewerblichen Betrieb oder jeder Privatperson (dem «Kunden»), der den KI-Sprachassistenten abonniert hat. Mit der Aktivierung des Dienstes erkennt der Kunde diese AGB vorbehaltlos an.

Die Artikel

1

Identifikation des Anbieters

Der Dienst Réponds! wird herausgegeben und betrieben von:

Delta Immo Sàrl

Chemin du Bois-Gentil 72, 1018 Lausanne, Schweiz

UID-Nummer (frz. IDE): CHE-108.615.559

Eingetragen im Handelsregister des Kantons Waadt (EHRA-Nr. 400249)

E-Mail: info@reponds.ch

«Réponds!» ist eine Marke der Delta Immo Sàrl.

2

Vertragsgegenstand

Der Anbieter stellt dem Kunden einen auf künstlicher Intelligenz beruhenden Telefonassistenten zur Verfügung, der es ermöglicht:

  • Eingehende Telefonanrufe ausserhalb und während der Öffnungszeiten entgegenzunehmen;
  • Auskünfte über den Betrieb zu erteilen (Öffnungszeiten, Adresse, Speisekarte, Verfügbarkeiten);
  • Reservationsanfragen nach den festgelegten Parametern zu bearbeiten;
  • Bestellungen zum Mitnehmen oder zur Lieferung nach der Speisekarte und den vom Kunden festgelegten Parametern aufzunehmen, wobei jede Bestellung der Bestätigung durch den Betrieb unterliegt;
  • Nachrichten per E-Mail, SMS oder Dashboard zu übermitteln;
  • Anrufe aufzuzeichnen und eine schriftliche Zusammenfassung im Kundenbereich bereitzustellen. Vollständige Transkriptionen und Aufzeichnungen werden im Kundenbereich nicht angezeigt: Sie werden gemäss Anhang C vorübergehend zur Qualitätskontrolle aufbewahrt und können dem Kunden auf begründete Anfrage herausgegeben werden, in den Grenzen des Datenschutzes der anrufenden Personen.

Der Dienst ist weder ein Kassensystem (POS) noch ein Zahlungssystem. Er gewährleistet ohne besondere Integration keine Tischverfügbarkeit in Echtzeit.

3

Vertragsdauer

Der Vertrag wird monatlich abgeschlossen, ab dem Datum der Aktivierung, ohne Mindestvertragsdauer.

Stillschweigende Verlängerung um jeweils einen Monat, sofern nicht nach Artikel 4 gekündigt wird.

3bis

Kostenlose Testphase

Der Anbieter kann nach eigenem Ermessen vor jedem kostenpflichtigen Abschluss eine kostenlose Testphase des Dienstes anbieten. Die Testphase läuft über eine Testleitung, die von allen Kunden in der Testphase gemeinsam genutzt wird und sich von der eigenen Nummer unterscheidet, die beim Abschluss eines Vertrags zugeteilt wird.

Dauer: Die Testphase dauert 72 Stunden ab dem ersten Anruf und umfasst insgesamt 20 Minuten Gesprächszeit; sie endet, sobald eine dieser beiden Grenzen erreicht ist. Sie gilt für eine einzige Mobiltelefonnummer pro Konto, die erfasst und per SMS-Code überprüft wird.

Kostenlosigkeit: Die Testphase verlangt keine Kreditkarte und verpflichtet zu keinem Abschluss. Es erfolgt keine Rechnungsstellung, solange der Kunde keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat.

Ende der Testphase: Nach Ablauf der oben genannten Dauer oder des Gesprächsvolumens wird der Zugang zum Dienst gesperrt. Seine Wiederaufnahme setzt den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags (Artikel 5) und die Zuteilung einer eigenen Nummer voraus: Die Nummer der Testleitung wird weder beibehalten noch übertragen.

Daten der Testphase: Die während der Testphase geführten Anrufe (Nummer der anrufenden Person, Transkription, allfällige simulierte Reservation oder Bestellung) werden nach derselben Datenschutzerklärung bearbeitet wie beim kostenpflichtigen Dienst (siehe unsere Datenschutzerklärung) und gelöscht, wenn die Testphase nicht zu einem Abschluss führt, nach den geltenden Aufbewahrungsfristen.

4

Kündigung

Ordentliche Kündigung: jederzeit, in Schriftform (eine E-Mail genügt), mit Wirkung auf das Ende des laufenden Monatszyklus. Es fällt keine Austrittsgebühr an.

Ausserordentliche Kündigung: fristlos möglich bei schwerer Vertragsverletzung, Zahlungsunfähigkeit oder höherer Gewalt, die länger als 60 Tage andauert.

Zahlungsverzug: Bleibt eine Rechnung länger als 30 Tage unbezahlt, kann der Anbieter den Dienst sperren und mit einer Frist von 15 Tagen kündigen.

Folgen: Bei Kündigung kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen per E-Mail an info@reponds.ch eine Kopie seiner Daten verlangen (Angaben zum Betrieb, Reservationen, Bestellungen, Anrufzusammenfassungen), in einem gängigen strukturierten Format. Die Daten werden bis zur Übergabe dieser Kopie aufbewahrt und danach gelöscht. Ohne Anfrage innerhalb dieser Frist werden sie gelöscht.

5

Preise und Rechnungsstellung

Massgebend ist der Tarif des abgeschlossenen Vertrags, wie er im Zeitpunkt des Abschlusses auf reponds.ch/tarifs veröffentlicht ist, oder derjenige eines individuell unterzeichneten Vertrags. Es bestehen drei Verträge, die je sämtliche Funktionen des Dienstes umfassen.

Die Verträge mit Volumen (Teilzeit, CHF 99; Vollzeit, CHF 249): Jeder Vertrag umfasst ein monatliches Volumen an Gesprächsminuten (200 beziehungsweise 600 Minuten), das mit jedem Monatszyklus erneuert wird; nicht genutzte Minuten werden nicht übertragen. Über das enthaltene Volumen hinaus werden zusätzliche Minuten mit CHF 0.40 pro Minute verrechnet, unabhängig vom Vertrag und ohne Unterbruch des Dienstes; sie werden zu Beginn des folgenden Zyklus eingezogen. Das Gespräch wird sekundengenau erfasst und auf dem Total des Monatszyklus auf die nächste volle Minute aufgerundet.

Unbegrenzt: CHF 469 pro Monatszyklus, unbegrenzte Anrufe und Gesprächsminuten im Rahmen einer fairen Nutzung, die dem normalen Betrieb eines einzigen Gastronomiebetriebs entspricht. Von der fairen Nutzung ausgenommen sind namentlich: die gemeinsame Nutzung der Leitung durch mehrere Betriebe, Marken oder juristische Einheiten, der Weiterverkauf oder die Überlassung des Dienstes an Dritte sowie jede Nutzung, die dem Betrieb des Gastronomiebetriebs fremd ist. Ein Anzeichen für eine Nutzung, welche die faire Nutzung übersteigt, ist namentlich ein Volumen, das dauerhaft 1800 Minuten Gesprächszeit pro Monatszyklus überschreitet, also das Dreifache des im Vertrag Vollzeit enthaltenen Volumens. Übersteigt die Nutzung dauerhaft die faire Nutzung, unterbreitet der Anbieter ein angepasstes Angebot; kommt keine Einigung zustande oder liegt eine offensichtliche Zweckentfremdung vor, kann er das Konto nach vorgängiger Verwarnung sperren.

Zahlung und Verlängerung: Der Dienst wird im Voraus per Kreditkarte bei unserem gesicherten Zahlungsdienstleister bezahlt. Der Betrag des Vertrags wird beim Abschluss und danach automatisch zu Beginn jedes Monatszyklus eingezogen. Die Preise verstehen sich in CHF, inkl. MWST. Scheitert der Einzug, wird der Kunde darüber informiert und hat 10 Tage Zeit, sein Zahlungsmittel in Ordnung zu bringen; andernfalls kann der Anbieter den Dienst sperren, und Artikel 4 (Zahlungsverzug) findet Anwendung.

Vertragswechsel: Der Wechsel zu einem höheren Vertrag wird sofort wirksam, wobei die Preisdifferenz anteilig nach den verbleibenden Tagen des laufenden Zyklus berechnet wird. Der Wechsel zu einem tieferen Vertrag wird auf das Ende des laufenden Zyklus wirksam; er kann jederzeit im Kundenbereich geplant werden.

Verzugszins: 5 % pro Jahr (Art. 104 OR) ab Fälligkeit.

Eine Tarifanpassung ist einmal jährlich mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen möglich. Im Fall einer Ablehnung besteht ein Kündigungsrecht ohne Kostenfolge.

6

Pflichten des Anbieters

  • Verfügbarkeit des Dienstes: 99 % im Monat (siehe SLA, Anhang A);
  • Datensicherheit: technische und organisatorische Massnahmen gemäss dem revDSG 2023 (frz. LPD, revidiertes Schweizer Datenschutzgesetz);
  • Technischer Support nach den Modalitäten von Anhang A;
  • Meldung von Vorfällen bei einer Verletzung der Datensicherheit innert 72 Stunden;
  • Information des Kunden über wesentliche Änderungen der Funktionen mit einer Ankündigungsfrist von 15 Tagen.
7

Pflichten des Kunden

  • Richtige und aktuelle Angaben liefern (Öffnungszeiten, Speisekarte, Abläufe);
  • Seine Gäste über das Bestehen des automatisierten Sprachdienstes und über die Aufzeichnung der Anrufe informieren;
  • Die Angaben im Kundenbereich innert 48 Stunden nach jeder Änderung aktualisieren;
  • Den Umgang mit Lebensmittelallergien nicht durch den Assistenten bestätigen lassen (Verantwortung des Restaurants).
8

Haftung und Haftungsbeschränkungen

Der Anbieter haftet für das ordnungsgemässe technische Funktionieren im Rahmen des SLA. Die Gesamthaftung ist auf die Entgelte der letzten 3 Monate beschränkt.

Der Anbieter schliesst seine Haftung aus für: Umsatzeinbussen, vom Kunden gelieferte falsche Angaben, Unterbrüche durch Dritte (Telefonanbieter, Anbieter von Sprach-KI), höhere Gewalt.

Diese Beschränkungen gelten nicht bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters (Art. 100 OR).

9

Datenschutz

Im Rahmen des Dienstes ist der Kunde Verantwortlicher für die Bearbeitung der Daten seiner Gäste (der anrufenden Personen); Réponds! handelt als Auftragsbearbeiter (Art. 5 revDSG). Für die Daten, die er zu eigenen Zwecken bearbeitet (Kontoverwaltung, Rechnungsstellung, aggregierte Statistiken zur Dienstqualität), handelt der Anbieter als Verantwortlicher.

Die Einzelheiten richten sich nach dem Data Processing Agreement (DPA): Anhang C. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Dienst auf spezialisierte Drittanbieter zurückgreift (Konversations-KI, SIP-Telefonie, Hosting), die nach ihrer Konformität mit revDSG und DSGVO ausgewählt und durch Standardvertragsklauseln (SCC) oder das Swiss-US DPF abgesichert sind. Die vollständige und aktuelle Liste unserer Unterauftragsbearbeiter ist auf unserer Seite Unterauftragsbearbeiter veröffentlicht.

10

Geistiges Eigentum

Der Anbieter bleibt Eigentümer des Assistenten, seiner Algorithmen, der Plattform und der Schnittstellen. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags eine nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Nutzungslizenz.

Der Kunde ist und bleibt Eigentümer seiner Betriebsdaten, seiner Anrufaufzeichnungen und seiner Transkriptionen.

11

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen dem Schweizer Recht. Für jede Streitigkeit sind ausschliesslich die Gerichte von Lausanne (Kanton Waadt) zuständig.

12

Annahme und Änderung der AGB

Diese AGB werden beim Start der kostenlosen Testphase oder beim Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags angenommen; die angenommene Fassung und das Datum der Annahme werden erfasst.

Der Anbieter kann diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen ändern, mitgeteilt per E-Mail und im Kundenbereich. Wesentliche Änderungen erfordern eine erneute Annahme bei der nächsten Anmeldung im Kundenbereich. Lehnt der Kunde eine Änderung ab, kann er ohne Kostenfolge mit Wirkung auf das Ende des laufenden Monatszyklus kündigen; andernfalls gilt die weitere Nutzung des Dienstes als Annahme. Für den Kunden gilt diejenige Fassung, die er zuletzt angenommen hat, bezeichnet durch ihre Versionsnummer.

13

Vertragssprache

Diese AGB sind in französischer Sprache verfasst. Der Anbieter kann Übersetzungen ins Deutsche, Italienische und Englische veröffentlichen: Diese Übersetzungen werden zu Informationszwecken und zur Erleichterung für den Kunden bereitgestellt und stellen keine eigenständigen Fassungen des Vertrags dar.

Bei Abweichungen zwischen der französischen Fassung und einer ihrer Übersetzungen ist die französische Fassung massgebend. Dasselbe gilt für ihre Anhänge.

Anhang A · Service Level Agreement (SLA)

A

Verfügbarkeit, Wartung und Support

Garantierte Verfügbarkeit: 99 % im Monat (ohne geplante Wartung).

Geplante Wartungen: nach Möglichkeit zwischen 02:00 und 05:00 Uhr (Schweizer Zeit), von Montag bis Freitag. Ankündigungsfrist von 48 Stunden für jede Wartung von mehr als 30 Minuten.

StufeKanalReaktionszeit
Notfall (Dienst nicht verfügbar)E-Mail mit Priorität4 Stunden innerhalb der Geschäftszeiten
FunktionsstörungE-Mail1 Arbeitstag
Frage / KonfigurationE-Mail3 Arbeitstage
Monatliche VerfügbarkeitGewährte Gutschrift
98 % – 99 %5 % der Monatsgebühr
95 % – 98 %10 % der Monatsgebühr
< 95 %20 % der Monatsgebühr

Anhang C · Data Processing Agreement (DPA)

C

Parteien, Daten, Aufbewahrung und Sicherheit

Parteien und Rollen

Der Kunde ist der Verantwortliche; Réponds! ist der Auftragsbearbeiter (Art. 5 revDSG).

Bearbeitete Daten

  • Stimme (Audioaufzeichnung)
  • Textliche Transkriptionen
  • Telefonnummer der anrufenden Person
  • Zeitstempel, Dauer des Anrufs
  • Zusammenfassung des Anliegens (Reservation, Frage usw.)

Aufbewahrungsdauer

Inhalt der Anrufe (Transkriptionen, Audioaufzeichnungen, Nummer der anrufenden Person): höchstens 9 Tage ab dem Datum des Anrufs. Danach werden diese Daten durch eine nächtliche Bereinigung automatisch anonymisiert oder endgültig gelöscht.

Daten einer Reservation oder einer Bestellung (Name, Nummer, Bemerkung, Lieferadresse) und versandte SMS: 24 Monate, danach automatische Anonymisierung. Diese Daten sind keine Anrufdaten: Sie bilden die dem Kunden erbrachte Leistung, der eine vergangene Reservation oder Bestellung wiederfinden können muss.

Aggregierte Metadaten (Bewertung, Dauer, Zeitstempel): ohne Befristung aufbewahrt für die Statistiken zur Dienstqualität.

Gemäss revDSG Art. 5 (Datenminimierung) und Art. 6 (Verhältnismässigkeit), in Kraft seit dem 1. September 2023.

Weitere Unterauftragsbearbeiter

Kategorie des UnterauftragsbearbeitersLandZweckMechanismus
Sprachgestützte Konversations-KIVereinigte StaatenStimme, Transkription, Steuerung des BotsSwiss-US DPF oder SCC
SIP-Telefonie / SMSVereinigte StaatenWeiterleitung der Anrufe, Bestätigungs-SMSSwiss-US DPF oder SCC
HostingSchweizDashboard und DatenbankAngemessenheit (Schweizer Recht)
Vertriebspartner des AnbietersSchweizBegleitung des Kunden: Zugang zu seinem Dashboard, zu seinen Reservationen und zu seinen BestellungenPartnervertrag, vor jedem Zugang verlangt

Die letzte Zeile betrifft nur den Kunden, der über einen Partner abgeschlossen hat oder dessen Konto von diesem eröffnet wurde. Dieser Partner erhält dann Zugang zum Dashboard des Kunden unter denselben Bedingungen wie der Kunde selbst. Der Kunde kann jederzeit die Identität dieses Partners und die Beendigung dieses Zugangs verlangen.

Genaue Identität der Unterauftragsbearbeiter auf unserer Seite Unterauftragsbearbeiter. Ankündigungsfrist von 30 Tagen für jeden Wechsel eines Unterauftragsbearbeiters.

Sicherheitsmassnahmen

  • Verschlüsselung bei der Übertragung (TLS 1.2+) und im Ruhezustand (AES-256)
  • Zugriffskontrolle nach dem Prinzip der geringsten Rechte
  • Protokollierung der Zugriffe
  • Regelmässige und getestete Sicherungen

Version 1.5 (Klausel zur Vertragssprache, August 2026: ersetzt die v1.4 vom August 2026): Schweizer Recht (OR, revDSG 2023, DSV). Dieses Dokument ist in französischer Sprache verfasst. Bei einer Übersetzung ist die französische Fassung massgebend. Gerichtsstand ist Lausanne.